Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines
    Allen Lieferungen, Werkleistungen und Nebenleistungen liegen die nachstehenden allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen zu Grunde, die vom Besteller durch Auftragserteilung, spätestens durch Entgegennahme der Leistung anerkannt werden.
    Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden ausdrücklich abgelehnt und werden nur Vertragsinhalt, wenn und soweit sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieser Bedingung als unwirksam erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilbestimmungen dadurch unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem in der unwirksamen Klausel zum Ausdruck gebrachten Parteienwillen in zulässiger Weise entspricht.
  2. Angebot
    An uns gerichtete Bestellungen sind ein bindendes Angebot. Müssen zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige Erlaubnisse eingeholt werden, gehört dies zu den Aufgaben des Kunden. Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung und Versandanzeige.
    Wir behalten uns vor, zur Abwicklung der Aufträge personenbezogene Daten zu speichern. Unsere Angebote sind freibleibend, Lieferungsmöglichkeiten bleiben vorbehalten.
  3. Lieferung, Hindernisse und Fristen
    Die Nichteinhaltung von fest zugesagten Terminen bzw. Fristen berechtigt den Besteller nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, der Verzug ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Die Verpackung, die Versandart und den Versandweg bestimmen wir nach bestem Ermessen.
    Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Bei Annahmeverzug haben wir das Recht, sämtliche damit verbundene Kosten für vergebliche Vorbereitungsarbeit, Anlieferung, Lagerung usw. zu verlangen. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
  4. Leistungsvorbehalt
    Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder Zahlungsrückständen, bei Insolvenz und Vergleichsanträgen sowie bei Bekanntwerden von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden entweder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt Leistung zu verlangen oder nur nach Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern bzw. tätig zu werden. Wird die Vorauszahlung durch den Kunden verweigert, steht uns das Recht zum Vertragsrücktritt unter Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung zu.
  5. Preise und Zahlung
    Unsere Preise verstehen sich ab Werk, es sind Nettopreise zzgl. derzeit gültiger Mehrwertsteuer. Zahlungen sind fällig innerhalb von 30 Tagen netto Kasse. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 4 % über Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens ist zulässig. Wir behalten uns vor, Leistungen per Nachnahme zu erbringen.
  6. Mängelrüge und Gewährleistung
    Beanstandungen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware bzw. Erfüllung der Werkleistung Berücksichtigung finden. Die Rüge muß schriftlich erfolgen. Sollte unsere Leistung mangelhaft sein, werden wir kostenfrei für den Kunden nachliefern bzw. nachbessern. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden zunächst nicht zu. Sollte allerdings auch ein zweiter Nachlieferungs- oder Nachbesserungsversuch fehlschlagen und der Nachweis eines fortbestehenden Mangels geführt werden, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche können wir nicht einräumen, es sei denn, uns kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.
  7. Haftung
    Soweit in diesem Vertrag keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, sind Schadenersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Grunde – auch aufgrund gesetzlicher Vorschrift ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung durch uns.
    Für Personenunfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen, die durch Lagerung, Transport, unsachgemäßer Umgang und Anwendung unserer Erzeugnisse entstehen sollten, übernehmen wir keine Verantwortung und Haftung, soweit gesetzliche Regelungen für bestimmte Abnehmer nicht anderes vorsehen.
    Unsere Haftung beschränkt sich auf den Schaden, den wir unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt oder hätten erkennen müssen, als Folge der Vertragsverletzung typischerweise hätten voraussehen können.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Die zu liefernde Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Deshalb darf sie nicht vorher weiter veräußert oder sicherungsübereignet werden. Wird die Ware trotz dieses Verbotes weiter veräußert, so steht uns der Vergütungsanspruch gegenüber dem Dritten zu.
  9. Gerichtsstand
    Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist, soweit die Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, das Amtsgericht Neumünster bzw. das Landgericht Kiel.

Kontakt

hentschke + sawatzki

CHEMISCHE FABRIK GMBH

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